Finanzielle Förderung


Es besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, dass die Kosten des Nachhilfeunterrichts durch das Amt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kindergeld

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich und helfen Ihnen alle notwendigen Anträge formgerecht auszufüllen.